
Zeitwertkonten
- 1.1. Was sind Zeitwertkonten
- 1.2. Unterschied zwischen Wertkonten und anderen Zeitkonten
- 1.3. Was ist der Unterschied zwischen einem Wertkonto und betrieblicher Altersvorsorge
- 1.4. Abgrenzung Zeitwertkonto und Altersteilzeit.
- 1.5. Was gibt es rechtlich zu beachten
- 1.6. Wer kann ein Zeitwertkonto nutzen
- 1.7. Die Wertguthabenvereinbarung
- 1.7.1. Einzelvertragliche Vereinbarung – Gesamtzusage
- 1.7.2. Betriebsvereinbarung – Tarifvertrag
1.1. Was sind Zeitwertkonten
Mit Zeitwertkonten kann ich Teile meines Gehalts ansparen. Ich verzichte als Arbeitnehmer auf die Auszahlung eines Teils meines Gehalts für meine geleistete Arbeit und zahle dies auf ein Wertkonto bei meinem Arbeitgeber ein. Und dies von meinem Brutto. Das bedeutet auch, dass dieser Teil des Gehaltes nicht versteuert wird und auch frei von Sozialabgaben ist. Hinzu kommen noch die vom Arbeitgeber gesparten Sozialabgaben, die dieser natürlich nicht einbehalten darf. Im Falle der Auszahlung (Freistellung) bleibe ich angestellt und erhalte weiter mein Gehalt vom Arbeitgeber, von dem nachgelagert Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Neben Teile meines „normalen“ Bruttogehaltes kann ich auch weitere Gehaltsbestandteile in das Zeitwertkonto überführen. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob auch Sonderzahlungen, Gratifikationen, Urlausansprüche oder Überstunden in das Konto überführt werden dürfen. Die Installation, Verwaltung und Sicherung eines Zeitwertkonto ist gesetzlich unter §§ 7 ff SGB IV geregelt. Ein Anspruch des Mitarbeiters auf ein Zeitwertkonto existiert leider noch nicht. Aber es steht dem Unternehmen frei, wie es dieses für den einzelnen Arbeitnehmer umsetzt. So kann die Einbringung bestimmter Gehaltsbestandteile ausgeschlossen oder in der Höhe reglementiert sein. Das Unternehmen darf auch bestimmen, wofür das Geld genutzt werden kann. Die gesetzliche Bandbreite reicht vom Sabbatical über die Pflege Angehöriger und Teilzeit bei erhöhtem Lohn bis zum vorzeitigen Ruhestand. Der entscheidende Vorteil eines Zeitwertkontos besteht in der Flexibilität. Es ist kein Versicherungs- oder Bankenprodukt. Ich führe ein Konto bei meinem Arbeitgeber, in das ich flexibel einsparen kann.1.2. Unterschied zwischen Wertkonten und anderen Zeitkonten
Arbeitnehmer und Arbeitgeber hatten schon immer die Möglichkeit die Arbeitszeit und produktionsbedingte Schwankungen zu regeln. Dies geschieht auch heute noch durch verschiedene tarifliche als auch individualvertragliche Regelungen. Was grenzt das betriebliche Wertkonto von diesen anderen Vereinbarungen ab? Gemäß § 7 b SGB IV liegt eine Wertguthabenvereinbarung vor, wenn- der Aufbau des Wertguthabens aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt,
- diese Vereinbarung nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszyklen erfolgt,
- Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht wird, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen,
- dass aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt mit einer vor oder nach der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung erzielt wird und
- das fällige Arbeitsentgelt insgesamt 450 € monatlich übersteigt, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Tätigkeit ausgeübt.
- während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b SGB IV fällig ist und
- dass monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde.
1.3. Was ist der Unterschied zwischen einem Wertkonto und betrieblicher Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge steigert meine monatliche Rente nach meinem Arbeitsleben. Der Hauptgrund, warum Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten ist, den Unternehmen ist bewusst, wie sich unsere Rente in den nächsten Jahrzehnten verändern wird. Für viele Arbeitnehmer tritt mit Eintritt in die Rente eine Veränderung ein, die sich fast immer auch finanziell bemerkbar macht. Da ist die betriebliche Altersvorsorge ein probates Mittel, um diese Veränderung abzufangen. Das Zeitwertkonto ist gerade keine Altersvorsorge. Das Wertkonto dient vornehmlich der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit. Beide Modelle verfolgen unterschiedliche Ziele. Die oft gehörte Frage, was denn jetzt besser ist, stellt sich nicht. Bestenfalls sollte Beides miteinander laufen. Mit der betrieblichen Altersvorsorge baue ich mir eine zusätzliche monatliche Rente für meine Zeit nach dem Erwerbsleben auf. Mit dem Zeitwertkonto steuere ich flexibel mein Erwerbsleben. Eine gute Work-Life-Balance brauche ich als Rentner nicht mehr.1.4. Abgrenzung Zeitwertkonto und Altersteilzeit
Bei der Altersteilzeit handelt es sich, in der Form des Blockmodells, grundsätzlich auch um ein Wertkonto. Der Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit, verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes, welches auf ein Wertkonto eingezahlt wird. Nach dem Arbeitsteilzeitgesetz (AltTZG) können Arbeitnehmer ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 55 Lebensjahr vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand um die Hälfte reduzieren. Dabei zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum halbierten Gehalt zusätzliche Aufstockungsbeträge. Damit hat das AltTZG grundsätzlich nichts mit Wertkonten zu tun. In der Praxis wird jedoch das Blockmodell am häufigsten angewendet. Der Arbeitnehmer arbeitet im ersten Block, in der Ansparphase, voll. Im zweiten Block, der Freistellungsphase, arbeitet er gar nicht. In dieser Zeit baut er sein Wertguthaben aus der Ansparphase ab. Er bekommt in der gesamten Zeit sein halbiertes Arbeitsentgelt plus Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers. Hier entspricht die Altersteilzeit einem Wertkonto. Eine Kombination aus Altersteilzeit und Zeitwertkonto ist auch möglich.1.5. Was gibt es rechtlich zu beachten
Steuerrechtlich gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften zu Zeitwertkonten. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere § 6 EstG bezüglich der Bildung von Rückstellungen ist hier zu beachten. Relevant in dieser Hinsicht ist auch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11.11.1999. Sozialversicherungsrechtlich gibt es hingegen umfangreiche Regelungen. Diese umfassen die Abgrenzung von Wertguthabenvereinigungen zu anderen Arbeitszeitkonten, den Anspruch auf Verwendung des Wertguthabens für gesetzliche Freistellungszwecke, dass Wertguthaben in Geld zu führen und gegen Insolvenz zu schützen sind, Regelungen über das Wertguthaben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Beschränkung der Guthabenanlage incl. Werterhaltungsgarantie während der Freistellungsphase. Nach den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind unterschiedliche Fälle zu unterscheiden:- Ansparphase: In der Ansparphase baut der Arbeitnehmer baut Teilen seines Gehaltes sein Wertguthaben auf. Dies geschieht zur Zeit seiner aktiven Beschäftigung
- Freistellung: Die Freistellungsphase ist die planmäßige Verwendung des Wertguthabens, in der das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Dabei wird sein laufendes Gehalt dem Wertguthaben entnommen.
- Vorzeitiges Ausscheiden: Der so genannte „Störfall“ tritt klassischerweise bei Kündigung, Insolvenz des Arbeitgebers oder Tod ein.
- Ausscheiden aus Altersgründen: Obwohl noch Geld auf dem Zeitwertkonto liegt, wird das Arbeitsverhältnis endgültig beendet.