Das Geld, das die Mitarbeiter in ihr Zeitwertkonto sparen, sind nicht ausgezahlte Gehälter. Das ist für den Arbeitgeber wie Überstunden. Nur, dass sie diese ausgezahlt haben und dafür keine Rückstellungen gebildet werden müssen. Und das Geld bleibt im Umlaufvermögen des Unternehmens. Es ist ihr Konto, ihr Geld.
Und damit können sie natürlich arbeiten. Das bedeutet, dass sie die wenigen Kosten, die sie durch die Zeitwertkonten haben auch wieder aus den Geldern ihrer Mitarbeiter erwirtschaften können.
Sie dürfen die Gelder Ihrer Mitarbeiter anlegen und damit Gewinne erzielen. Alle unserer Kunden geben die Gewinne aus der Anlage an ihre Mitarbeiter weiter. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer Zinsen auf ihr Geld bekommen. Zeitwertkonten sind keine Kapitalanlage, aber es freut die Mitarbeiter, wenn sie plus machen. Das Risiko trägt immer der Arbeitgeber. Damit aus dem Risiko ein Plus wird, dafür haben wir zwei Möglichkeiten:
Bei der Kapitalanlage muss man vor allem betrachten, dass wir die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Mit dem Flexigesetz nach § 7 SGB IV in Verbindung mit den Anlagevorschriften nach §§ 80 – 86 SGB IV haben wir strikte Vorgaben.
Mit dem Stiftungsfond der Spiekermann AG haben wir einen Partner, der genau dies abbildet, seinen Fond seit Jahren aktiv managt und dies unter den gesetzlichen Vorgaben. Kapitalerhalt bei gleichzeitig kurzfristiger Verfügbarkeit. Und dies wieder aus der Region. Dabei muss der Kunde nichts machen, da der Stiftungsfond nach gesetzlichen Vorgaben aktiv gemanagt wird.
Natürlich haben unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit die Gelder bei der FairValue Group GmbH aktiv anzulegen. Auch die hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und sie erhalten regelmäßig aktuelle Informationen zu Anlagestrategien.
Mit diesen Verifizierungen bieten wir ihnen ein breites Spektrum, weit ab jeglicher Versicherungsmathematik.