Digitale Arbeitsmittel voll absetzbar
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Die Kosten, für die ab 2021 angeschafften Computer und Software können im Jahr der Anschaffung komplett als Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Kosten, für die ab 2021 angeschafften Computer und Software können im Jahr der Anschaffung komplett als Werbungskosten abgesetzt werden.