Betriebswirtschaftliche Beratung
Gegenstand der Beratung ist die Einführung eines Lebensarbeitszeitmodells an den Standorten des Auftraggebers.
Im Rahmen dieser Beratung kommen folgende Beratungspunkte zum Tragen:
- Information über die Rahmenbedingungen von Lebensarbeitszeitkonten gegenüber dem Unternehmen und Tarifpartnern (Geschäftsleitung, Vorstand, Mitarbeitervertretung etc.)
- Klärung der Sicherungselemente für den zwingend notwendigen Insolvenzschutz für die Vermögensanlage von Lebensarbeitszeitkonten – in Verbindung und nach der Klassifizierung vom Anlageprofil des Auftraggebers
- Unterstützung und Koordination bei der Ausgestaltung einer Wertkontenvereinbarung (Bedingungs- u. Regelwerk evt. in Form einer Betriebsvereinbarung) auf der Basis der unternehmensspezifischen Gegebenheiten/Vereinbarungen
- Koordination einer Vereinbarung/Vertragsgestaltung zur Ansammlung von Guthaben und allgemeine Richtlinien von Zeitwertkonten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Mitarbeiterversammlungen an den jeweiligen Standorten
- Aufbereitung individueller Informationsunterlagen für die Arbeitnehmer (Broschüre etc.)
- Persönliche Beratung mit jedem einzelnen Arbeitnehmer/-in im Unternehmen durch ausgebildete Zeitwertkontenfachberater unter Einsatz einer individuell skalierbaren Zeitwertkonten-Technologie
- Koordination der gesamten Antrags- und Vertragsabwicklung (gegenüber Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Koordination des Treuhandvertrages zur Sicherung von Zeitwertkonten mit dem Unabhängigen Treuhänder in Verbindung mit etwaigen Anlageverträgen zur Rückdeckung der Wertkonten mit dem Kapitalanlageunternehmen
- Umfangreiche Unterweisung der Personalsachbearbeiter/ -innen und der Lohnabrechnung, für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Nachweispflichten
- Die Koordination und Einrichtungsbegleitung einer Externen, unabhängigen Wertkontenverwaltung für das Unternehmen, die entsprechend den Anforderungen und dem individuellen Bedarf des Auftraggebers im Detail mit dem Verwalter zu vereinbaren ist