Das Geld, welches die Mitarbeiter sparen, sparen diese auf einem Konto des Arbeitgebers. Dieses Konto ist durch einen Treuhänder gesichert. Es handelt sich hierbei um ein echtes Treuhandkonto, keine Verpfändung. Der Arbeitgeber hat jetzt die Möglichkeit diese Gelder anzulegen. Dafür hat der Gesetzgeber in den §§ 80-86 SGB IV strenge Anlagevorschriften geschaffen. Diese sorgen dafür, dass ein Verlust der Gelder so gut wie ausgeschlossen ist. Dies schützt zum einen den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor dem Verlust.
Grundsätzlich ist es so, dass die Konten der Arbeitnehmer mit Kosten belastet werden können, um die Verwaltung der Konten zu finanzieren. Dies ist, nach unserer Meinung, eine gefährliche Entwicklung. Dadurch können die Konten weniger Geld enthalten, als der Arbeitnehmer eingezahlt hat. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber im Falle der planmäßigen Verwendung des Kontos eventuell fehlende Gelder nachschießen muss oder der Mitarbeiter, im Falle eines Störfalls weniger Geld bekommt, als er eingezahlt hat. Dies kann bis zu 30 % ausmachen.
Daher lehnen wir diese, vor allem von Versicherungen praktizierte, Vorgehensweise ab. Bei uns werden niemals die Konten der Mitarbeiter mit Kosten belastet. Damit kann es auch nie zu einer Unterdeckung kommen und die Gelder der Mitarbeiter sind geschützt.
Dennoch kann der Arbeitgeber mit dem Geld der Mitarbeiter arbeiten und natürlich auch Gewinne erzielen. Und diese Gewinne kann er dann an seine Mitarbeiter ausschütten, die sich natürlich freuen, wenn ihr Geld nicht nur erhalten bleibt, sondern auch langfristig Zinsen abwirft. Ein weiteres Argument für ein „Vernünftiges“ Zeitkonto. Zumal es hier die Zinsen auf das Brutto-Gehalt gibt. Damit können später eventuell längere Auszeiten finanziert werden oder Lohnsteigerungen über Jahre kompensiert werden. Dies alles macht den Arbeitgeber noch attraktiver.
Neugierig geworden? Dann lass uns unverbindlich darüber sprechen, wie dein Unternehmen davon profitieren kann.
📞 0591-13 28 20 90
Beste Grüße
Dein Foresight-Team

