Altersrente für langjährig Versicherte

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Höhe, Eintrittsalter und weitere Details

Wer über einen Zeitraum von mindestens 35 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält ab dem Renteneintritt entsprechend seine Altersrente. Wann es jedoch genau soweit ist und wann der letzte Arbeitstag ansteht, ist vom Geburtsjahr der betroffenen Personen abhängig.

Diejenigen, die zum Beispiel im Jahr 1949 (oder früher) geboren sind, müssen bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, bevor sie in den Genuss von mehr Freizeit und den dazugehörigen, kompletten Altersrente-Zahlungen kommen.

Arbeitnehmer, die schon früher in den Ruhestand starten möchten, haben jedoch auch die Möglichkeit – selbstverständlich in Absprache mit dem Arbeitgeber – ihre Rente früher in Anspruch zu nehmen. Hierbei gilt es jedoch, zu beachten, dass pro Monat, der weniger gearbeitet wird, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen werden.

Unterschiedliche Altersgrenzen und Abschläge

Wie bereits erwähnt, ist das Renteneintrittsalter vom jeweiligen Geburtsjahr abhängig. In Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies, dass Menschen, die nach 1948, aber vor 1967 geboren wurden, stufenweise in eine andere Altersgrenze einkategorisiert werden. Wer ab 1964 geboren ist, geht mit 67 in Rente. Diejenigen, die nicht so lange warten möchten, haben die Möglichkeit, einen Abschlag in Höhe von bis zu 14,4 Prozent zu zahlen, um sich dann schon mit 63 Jahren aus dem Beruf zu verabschieden.

Für langjährig Versicherte gilt, dass – parallel zu den jeweiligen Beitragszeiten – auch Zeiten aus einem etwaigen Versorgungsausgleich/ Minijobs/ Rentensplitting usw. berücksichtigt werden.

Doch auch wenn das „System Rente“ im Laufe der Jahre etwas flexibler geworden ist, bleibt für viele der „Beigeschmack“, dass das späte Renteneintrittsalter oft noch in „weiter Ferne“ liegt. Weltreisen und Co. sind dann zwar oft immer noch möglich, aber wäre es nicht schöner, nicht bis 67 warten zu müssen, bis das Leben noch etwas umfangreicher genossen werden kann?

Das Interesse an Alternativen zur klassischen Altersrente ist groß. Viele Arbeitnehmer und Unternehmen setzen in diesem Zusammenhang auf Zeitwertkonten. Immerhin können diese nicht nur für längere Pausen „zwischendurch“ – zum Beispiel für eine verlängerte Elternzeit, sondern auch für einen früheren Eintritt in den Ruhestand genutzt werden.

Das Zeitwertkonto und der frühere Renteneintritt – so geht’s!

Wer keine Lust auf eine gekürzte Rente aufgrund eines früheren Eintrittsalters hat (s. o.), sollte sich in Bezug auf Alternativen, wie zum Beispiel das moderne Zeitwertkonto, informieren. Das Prinzip, das sich hierhinter verbirgt, ist rasch erklärt.

Beträge, die sich beispielsweise aus Weihnachts- und Urlaubsgeld, jedoch auch aus den Zahlungen für Überstunden usw. ergeben, können auf das betreffende Zeitwertkonto eingezahlt werden. (Welche Lohnarten hierbei im Einzelfall „erlaubt“ sind, wird vertraglich festgelegt.)

Beschließt der Arbeitnehmer nun, dass er nicht mit 67, sondern schon mit 65 Jahren in Rente gehen möchte und ist das Unternehmen hiermit einverstanden, besteht die Möglichkeit, den letzten Arbeitstag vorzuziehen. Das Guthaben auf dem Zeitwertkonto sorgt dann dafür, dass die Altersrente in gekürzter Form nicht in Anspruch genommen werden muss. Stattdessen werden monatliche Beträge – ähnlich wie Lohnzahlungen – ausgezahlt. Das Ergebnis: ein früherer Renteneintritt ohne eine Kürzung der Altersrente und maximale Flexibilität!

Damit die entsprechenden Beträge jedoch reichen, um den jeweiligen Lebensstandard zu wahren, ist es wichtig, im Vorfeld einige Berechnungen durchzuführen. Fragen wie „Wie viel früher kann ich in meinen Ruhestand starten, um Zahlungen zu erhalten, die in etwa mit meinem früheren Gehalt übereinstimmen?“ und „Ist mein Arbeitgeber mit meinem früheren Ausscheiden einverstanden?“ spielen hier eine wichtige Rolle.

Wurden die entsprechenden „Randdaten“ geklärt und ausreichend Geld auf das Zeitwertkonto eingezahlt, steht einem früheren Ruhestand ohne Kürzung der regulären Altersrente nichts mehr im Wege.

Sprechen Sie uns gern an, damit wir Sie umfassend zum Thema beraten können!

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