Was ist eine Bezugsgröße?

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Menschen, die sich mit den Rahmenbedingungen rund um Sozialversicherungen und Einkommen auseinandersetzen, wissen, dass hier unter anderem der Begriff „Bezugsgröße“ eine besonders wichtige Rolle spielt.

Genaugenommen handelt es sich bei einer solchen Bezugsgröße um ein Detail, das in Bezug auf Sozialversicherungen und die Entwicklung des Einkommens von Arbeitnehmern eine wichtige Rolle spielt.

Wie hoch besagte Bezugsgröße ist bzw. wie sie sich entwickelt, ist unter anderem von der durchschnittlichen Entgelthöhe der Arbeitnehmer abhängig. Sie stellt eine wichtige Basis für nahezu alle Bereiche der Sozialversicherung dar.

Bezugsgrößen werden jedes Jahr neu ermittelt

Das Einkommen der Menschen (und dementsprechend auch das Durchschnitteinkommen) verändert sich kontinuierlich. Daher erklärt es sich von selbst, weshalb die Bezugsgröße immer wieder neu angepasst werden muss.

Einmal im Kalenderjahr werden die Werte neu berechnet und an den aktuellen Stand angepasst. Verantwortlich für die Umsetzung der Berechnungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auch der Bundesrat muss den jeweils neuen Werten zustimmen, damit diese schlussendlich in Kraft treten können.

Wie wird die Bezugsgröße ermittelt?

Die Ermittlung der jeweils aktuellen Bezugsgröße basiert auch einem standardisierten Verfahren. Dieses kann im § 18 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) eingesehen werden. Hier wurde festgehalten, dass die Bezugsgröße das durchschnittliche Gehalt aller Menschen, die in der Sozialversicherung abgesichert sind darstellt. Als Basis dient immer jeweils das vorausgegangene Kalenderjahr.

Die errechnete Summe muss jeweils auf den nächsthöheren Betrag, der dann wiederrum durch 420 teilbar sein muss, aufgerundet werden.

Welchen Sinn hat die Bezugsgröße?

Die Bezugsgröße, die in jedem Kalenderjahr neu ermittelt wird, hat bei Weitem nicht nur informativen Charakter. Vielmehr stellt die betreffende Summe unter anderem zum Beispiel einen Grenzwert dar, der im Zuge der Sozialversicherung eine wichtige Rolle spielt.

Ein Beispiel?

Die Bezugsgröße dient im Rahmen der Krankenversicherung dazu, die Einkommensgrenze für die Familienversicherung bzw. die Bemessungsgrundlage im Zusammenhang mit dem Mindestbetrag, der von freiwillig Versicherten gezahlt werden muss, festzusetzen.

Als Richtwert: im Jahre 2020 lag die besagte Bezugsgröße bei etwas mehr als 3.180 Euro im Monat und mehr als 38.200 Euro im Jahr. Hierbei handelte es sich um eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. 2019 wurden monatlich 3.115 Euro und dementsprechend für das Jahr 37.380 Euro angegeben.

Durch das regelmäßige Neuberechnen der Bezugsgröße soll sichergestellt werden, dass die jeweilige Einkommensentwicklung berücksichtigt wird – und zwar ohne, das – vergleichsweise aufwendig – hierzu Gesetze verändert werden müssten .

Weshalb muss die Bezugsgröße immer durch 420 teilbar sein?

Wie bereits weiter oben erwähnt, gilt es immer, den jeweils ermittelten Wert auf die nächsthöhere Zahl, die durch 420 teilbar ist, aufzurunden. Das Prinzip, das sich hierhinter verbirgt, ist einfach. Denn: wenn eine Zahl durch 420 teilbar ist, kann sie auch durch 7 (Anzahl der Tage pro Woche), durch 5 (Anzahl der Arbeitstage pro Woche), durch 30 (Anzahl der Tage pro Monat) und durch 12 (Anzahl der Monate pro Jahr) geteilt werden.

Das Ergebnis ist hierbei immer ein voller Euro-Betrag, ohne Cent. Oder einfach ausgedrückt: das kleinste, gemeinsame Vielfach von 7, 5, 30 und 12 ist eben 420.

Welche Werte sind von der Bezugsgröße abhängig?

Es gibt mehrere Werte, auf die die errechnete Bezugsgröße einen direkten Einfluss hat. Unter anderem sind von ihrer Höhe:

  • Krankenpflegepauschalen
  • Beitragsfreie Familienversicherungen
  • freiwillige Versicherungen
  • Zuzahlungen in der Krankenversicherung
  • Details in Bezug auf den Versorgungsausgleich
  • Abfindungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
  • die Zuschüsse im Zusammenhang mit einem stationären Hospizaufenthalt

abhängig.

Dementsprechend handelt es sich hierbei um weitaus mehr als eine Angabe zum Durchschnittsverdienst von Arbeitnehmern in Ost- und Westdeutschland, sondern um eine Summe, die maßgeblichen Einfluss auf die unterschiedlichsten Bereiche des Alltags hat.

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