Der Vorsatz war da und dann kam doch alles anders. Auch wir waren von allen Herausforderungen überrumpelt, genauso wie viele Leserinnen und Leser.
Hochwasser, Kälte, Politik und Demos und all das gleich zum Jahresanfang. Gefühlt glich diese Situation schon fast einer Kampfansage und forderte viel Zivilcourage und Gemeinschaft. Planungen waren daher auch für uns nur bedingt machbar. Die Lage entspannt sich und wir nehmen Fahrt auf.
Bitte schnallen Sie sich an, wir starten! 😉Gemächlich 😊
Was kommt im Jahr 2024?
In China begeht man im Februar das Drachenjahr, um ganz genau zu sein, ist es der Holz-Drache.
Geprägt soll dieses Jahr sein von Mut zur Veränderung und damit Wachstum, Bewusstseinserweiterung, Aufbruch, Kraft, Energie und Glück. Hört sich nach einem Jahr voller Tatendrang an.
Holz-Drache, Foresight/Adobe Express
Die ersten Kundengespräche und Präsentationen fanden und finden bereits statt. Wie könnte es anders sein, 2024 ist keine Ausnahme, denn die Nachfrage über Informationen zum Thema Zeitwertkonten ist rege.
Haben Sie Mut zur Veränderung und gehen Sie in die Offensive.Wir machen mit und haben entschieden, in diesem Jahr unsere Informationsveranstaltungen aufzustocken.
Termine im 1. Halbjahr:
In diesem Jahr treffen Sie uns dort nicht als Redner an, sondern als Aussteller. Wir freuen uns jetzt schon Sie kennenzulernen.
18. April 2024
Jetzt sind wir Veranstalter und informieren unverbindlich und mit klaren Worten über Zeitwertkonten, Veranstaltungsort: Meppen Die genaue Adresse finden Sie ab 15. Februar auf unserer Webseite (Startseite).
25. April 2024
Wir wiederholen unsere Informationsveranstaltung über Zeitwertkonten im Raum Ibbenbühren/Kreis Steinfurt Die genaue Adresse finden Sie ab 15. Februar auf unserer Webseite (Startseite).
Individuelle Firmen- bzw. Arbeitgeberberatungen können Sie selbstverständlich weiterhin online und unverbindlich buchen. Die Zeit nehmen wir uns gerne. Terminanfrage
Informationen zum 2. Halbjahr folgen im April.
Personalabbau und Zeitwertkonten
„Was die Gesetze sagen“ Foresight/Adobe Express
Ganz im Zeichen des Drachen 😉 gibt es auch zum Thema Zeitwertkonten Veränderungen:
Nicht unüblich sind einmalige Entgeltzahlungen an Mitarbeiter, die ein Unternehmen verlassen oder verlassen müssen. In diesem Zusammenhang gibt es gleich zwei Hinweise.
Abfindungen durfte und darf man nicht in ein Zeitwertkonto übertragen lassen, sofern es sich um Abfindungen handelt. Erhält der Mitarbeiter jedoch anstatt einer Abfindung eine „Erfolgsprämie“, darf diese auf ein Zeitwertkonto eingezahlt werden.
Verboten war es bisweilen, nach einer einmaligen Entgeltzahlung den Mitarbeiter in eine sofortige Freistellung zu entlassen unter Verwendung des Zeitwertkontos.
Das geht nun.
„Vereinbarungen zum Personalabbau, die die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, den Aufbau von Wertguthaben durch eine sofortige gesonderte Einmalzahlung des Arbeitgebers und die unmittelbare Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum vorgezogenen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorsehen, können die Voraussetzungen einer Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV künftig erfüllen. Dabei ist unerheblich, dass es an einer Ansparphase nach § 7b Nummer 4 SGB IV fehlt.“
Quelle: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23.11.2023
Wünschen Sie nähere Informationen, sprechen Sie uns gerne an.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihr Team der
Foresight GmbH

