Zeitwertkonto und Kündigung?

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Das Zeitwertkonto, unter anderem auch in Kombination mit der Altersteilzeit, gehört heutzutage für viele moderne Unternehmen und Arbeitnehmer zum Alltag.

Die Kombination aus „Zeit Sammeln“ und „Auszeit nehmen“ überzeugt in den unterschiedlichsten Branchen und stellt sicher, dass oft unter anderem auch die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht werden kann.

Aber: in der heutigen Zeit gehört ein Job, der nach der Ausbildung angefangen und bis zur Rente fortgeführt wurde, nicht zu den klassischen Standards.

Vielmehr zieht es viele Menschen in unterschiedliche Unternehmen, da sich hier beispielsweise mehr Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Doch was passiert dann eigentlich mit dem ZWK? Lohnt es sich, bei einem Arbeitgeber zu bleiben, der der Selbstverwirklichung im Wege steht, jedoch ein ZWK anbietet?

Fest steht: sicherlich sollte niemand „nur“ aufgrund eines gut gefüllten Zeitwertkontos bei einem Arbeitgeber bleiben, wenn sich woanders bessere Chancen ergeben. Die Frage „Was passiert bei einer Kündigung mit meinem ZWK Guthaben?“ ist dennoch legitim.

Im Folgenden soll auf drei verschiedene Möglichkeiten eingegangen werden.

Möglichkeit Nr. 1: Das Guthaben auf dem Zeitwertkonto wird vom neuen Arbeitgeber übernommen

Hierbei handelt es sich sicherlich um die unkomplizierteste Variante. Das Übertragen des ZWK Guthabens ist jedoch nur dann möglich, wenn auch der neue Arbeitgeber entsprechende Möglichkeiten eingeräumt hat.

In diesem Fall wird das Guthaben einfach von einem auf das andere Unternehmen übertragen. Das Konto kann dementsprechend fortgeführt werden. Einer langen Auszeit, zum Beispiel im Rahmen eines früheren Eintritts in die Rente, steht so – ein entsprechendes Guthaben vorausgesetzt – nichts mehr im Wege.

Möglichkeit Nr. 2: Die Auszahlung

Auch wenn das Zeitwertkonto eigentlich nicht dazu gedacht ist, früher aufgelöst zu werden, besteht im Zuge eines Arbeitgeberwechsels genau diese Möglichkeit.

Aber: dieser Schritt ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn der absolute „Traumarbeitgeber“ wartet, der jedoch (noch?) nicht die Möglichkeit eines ZWK anbietet.

In diesem Fall ist es möglich, sich den jeweils angesparten Betrag im Zuge einer einmaligen Zahlung auszahlen zu lassen. Doch Vorsicht! Wie auch im Zusammenhang mit der klassischen Auszahlung des ZWK, zum Beispiel im Rahmen eines Sabbat Jahres, werden nun auch die Lohnsteuer und die Sozialabgaben fällig!

Möglichkeit Nr. 3: Der Weg über die Deutsche Rentenversicherung

Wer möchte, kann sein Wertguthaben auch ab einem bestimmten Betrag an die Deutsche Rentenversicherung übertragen und sich dieses im Bedarfsfall auszahlen lassen. Die DRV vertritt in diesem Fall – vereinfacht ausgedrückt – dann den Arbeitgeber, verwaltet das Guthaben und zahlt es letztendlich aus.

Was ist wichtiger? Zufriedenheit im Job oder ZWK?

Doch zurück zur Ausgangsfrage: lohnt es sich, als Arbeitnehmer einen Job zu behalten, der nicht glücklich macht, der jedoch ein Zeitwertkonto bietet?

Grundsätzlich gilt hier, dass sicherlich jeder Arbeitnehmer, der sich für die Möglichkeit einer längeren und finanziell weitestgehend abgesicherten Auszeit interessiert, individuell entscheiden muss.

Aber: es wäre auch falsch, zu behaupten, dass das Guthaben, das bis zur Kündigung (entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer) angesammelt wurde, auf einmal weg wäre.

Die Möglichkeiten sind hier entsprechend vielfältig und bieten einen überzeugenden, fairen Handlungsspielraum. Vor allem der Weg über die Deutsche Rentenversicherung und das Übertragen des Guthabens auf ein Konto beim neuen Arbeitgeber dürften viele ZWK-Inhaber absprechen.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich niemand an ein Unternehmen, das nicht glücklich macht, binden muss, wenn die „Rahmenbedingungen“, abgesehen von einem bestehenden ZWK, nicht stimmen.



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