Welche Lohnsteuerklasse ist die richtige?

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Die Höhe des Lohnsteuerabzugs, mit der Arbeitnehmer kalkulieren müssen, ist von der jeweiligen Lohnsteuerklasse abhängig.

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Einteilungen. Doch wer fällt eigentlich in welche Klasse? Die folgenden Abschnitte geben Aufschluss. (Die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer ist zudem noch von etwaigen Kinderfreibeträgen abhängig.)

Lohnsteuerklasse 1

Arbeitnehmer, die der Lohnsteuerklasse 1 zugeordnet werden, sind entweder ledig, mit Ehegatten, die im Ausland leben verheiratet, verwitwet oder geschieden und erfüllen nicht die Voraussetzungen, die für eine Einordnung in die Steuerklasse III bzw. IV wichtig sind. 

Lohnsteuerklasse 2

Arbeitnehmer aus Lohnsteuerklasse II weisen die Voraussetzungen zu Lohnsteuerklasse I vor, sind jedoch alleinerziehend bzw. leben mit mindestens einem, bei ihnen gemeldeten Kind, aber ohne einen weiteren Erwachsenen zusammen. Wer verwitwet ist und mindestens ein Kind hat, fällt ab dem Monat, der auf den Tod des Ehepartners folgt, in diese Steuerklasse.

Lohnsteuerklasse 3

Wer in Lohnsteuerklasse 3 fällt, ist entweder:

  • verheiratet, während der Ehegatte keinen Lohn bezieht bzw. (auf Antrag) in Steuerklasse V einkategorisiert wurde
  • verwitwet, wenn beide Ehegatten vorher uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und nicht dauerhaft getrennt lebten

oder…

  • mit einem Ehegatten verheiratet, der als Selbstständiger arbeitet.

Lohnsteuerklasse 4

Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse 4 sind verheiratet. Beide Ehegatten sind dabei uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt. Wichtig für die Einordnung ist zudem, dass der Ehegatte auch Arbeitslohn bezieht. Eine Ausnahme besteht hierbei, wenn der besagte Ehegatte auf der Basis von Steuerklasse 5 (s. u.) versteuert.

Lohnsteuerklasse 5

Arbeiten beide Ehegatten in einem Dienstverhältnis, werden Sie normalerweise in Steuerklasse 4 eingeteilt. Wird jedoch ein Antrag gestellt, dass ein Partner in Klasse 3 und ein Partner in Klasse 5 versteuert, ist dies in vielen Fällen möglich (und sinnvoll). Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass der Antrag von beiden (!) gestellt wird.

Lohnsteuerklasse 6

Liegen bei dem Zu-Besteuernden mehrere Arbeitsverhältnisse vor, fällt er in Lohnsteuerklasse 6. Auch dann, wenn keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird, muss der Arbeitgeber diese Lohnsteuerklasse wählen. Ob die Höhe der Lohnsteuer gerechtfertigt war, zeigt dann die sogenannte Einkommenssteuerveranlagung, die am Ende des Kalenderjahres durchgeführt wird.

Wann können sich Arbeitnehmer über eine Einkommenssteuererstattung freuen?

Viele Steuerzahler stehen dem Thema Einkommenssteuer skeptisch gegenüber. Die gute Nachricht ist jedoch, dass es in vielen Fällen zu Erstattungen kommt. Grundsätzlich gilt: Wenn mehr Lohnsteuer einbehalten wurde als Einkommenssteuer gezahlt werden muss, wird Geld vom Staat zurückgezahlt. Umgekehrt kann es in einigen Fällen sein, dass eine Nachzahlung fällig wird.

Lohnsteuerklassen wechseln? So geht’s!

Der Wechsel von Lohnsteuerklassen kann anzuraten, hin und wieder aber auch verpflichtend sein. Gerade dann, wenn sich der Familienstand ändert, ist es wichtig, unter anderem auch an die Steuer zu denken.

Weitestgehend frei können sich hierbei Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner entscheiden. Hier sind – wie oben bereits erwähnt – drei verschiedene Kombinationen denkbar. Für den Rest gilt, dass die Steuerklassen durch die entsprechenden Lebensumstände festgelegt sind. Ohne entsprechende Veränderungen, wie zum Beispiel eine Heirat, können sie nicht geändert werden.

Die jeweiligen Anträge werden immer schriftlich beim Finanzamt gestellt. Seitdem die klassische Lohnsteuerkarte im Jahre 2013 weggefallen ist, wurden viele Vorgänge in diesem Zusammenhang vereinfacht. Wer beispielsweise heiratet, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Lediglich dann, wenn auf 3/ 5 (s. o.) gewechselt werden soll, ist es nötig, als Steuerzahler entsprechend tätig zu werden.

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