Welches Gesetz erklärt das Zeitwertkonto?

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Ein Zeitwertkonto bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile. Wie im Zusammenhang mit anderen Personal-Bereichen gilt jedoch auch hier, dass unter anderem auch auf Gesetze Rücksicht genommen werden muss.

Vor allem das Arbeitsrecht spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Doch inwieweit sind ZWL und Gesetz eigentlich genau miteinander verbunden? Und welche Vorgaben sind relevant?

Dieser Artikel bezieht sich auf die rechtlichen Vorgaben, die mit Hinblick auf das Einrichten eines Zeitwertkontos eingehalten werden müssen. Wer sich als Arbeitgeber hier auf der sicheren Seite wissen möchte, ist dementsprechend gut beraten, sich bei der Einrichtung eines Zeitwertkonten-Systems in seinem Unternehmen von fachmännischer Seite unterstützen zu lassen.

Worauf – von gesetzlicher Seite – hierbei genau geachtet werden muss, wird in den folgenden Abschnitten zusammengefasst.

Arbeitsrechtliche und gesetzliche Vorgaben zur Einrichtung und Nutzung eines Zeitwertkontos – das sollten Sie wissen

Die Basis für die gesetzlichen Vorgaben rund um das ZWK bildet das sogenannte Flexi II Gesetz. Da es sich hierbei um besonders umfangreiche Vorgaben handelt, ist es sinnvoll, mit einem Experten zusammenzuarbeiten. Dieser hat alle Veränderungen im Blick und kann dementsprechend aktuell auf die jeweils gültigen Vorgaben reagieren.

Weitere wichtige Vorgaben, die per Gesetz und mit Hinblick auf die Nutzung eines Zeitwertkontos eine besondere Rolle spielen, sind:

  1. Das Geld, das mit Hinblick auf das ZWK angelegt wurde, muss insolvenzsicher sein. Somit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Falle eines entsprechenden „Zwischenfalls“ dennoch auf sein Geld (bzw. die mit ihm verbundene Zeit) zugreifen zu können. Viele Unternehmen setzen hierbei auf eine Bürgschaft. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich für die Variante der Versicherung oder der Kapitaldeckung zu entscheiden.
  2. Die eingerichteten ZWKs müssen sich auf eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung beziehen. Alternativ ist es auch möglich, einen Individualvertrag zwischen dem betreffenden Arbeitnehmer und dem Unternehmen aufzusetzen. Wichtig ist hierbei, dass alle wichtigen Fakten zum ZWK im betreffenden Dokument vermerkt werden.
  3. Das Wertguthaben, das im Zusammenhang mit einem Zeitwertkonto angelegt bzw. gesammelt wird, muss abgesichert sein. Auch dies geschieht über einen Vertrag.

Ein weiterer, wichtiger Punkt: auch wenn sich ein Mitarbeiter in einem Unternehmen besonders wohl fühlt, bedeutet dies nicht, dass der betreffende Arbeitnehmer hier bis zu seiner Rente angestellt sein wird. Manchmal können Krankheiten, Berufsunfähigkeit oder andere Ereignisse dafür sorgen, dass das System der regelmäßigen Einzahlung gestört wird. Daher sollte, ebenfalls über einen Vertrag, festgelegt werden, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.

Gesetz und Zeitwertkonto: Lassen Sie sich am besten beraten!

Auch wenn es sich bei der Nutzung und dem dauerhaften Betrieb eines ZWKs um ein vergleichsweise unkompliziertes Unterfangen handelt, ist es wichtig, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dementsprechend lohnt es sich, sich umfassend über die aktuellen Gegebenheiten und seine individuellen Möglichkeiten aufklären zu lassen.

So kann sichergestellt werden, das die Zeitwertkonten des jeweiligen Unternehmens auf einer fundierten Basis aufbauen.

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