Altersteilzeit vs. Zeitwertkonto

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Wer es sich noch vor einigen Jahren zum Ziel gesetzt hatte, früher in Rente zu gehen, setzte in der Regel auf Altersteilzeit. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Möglichkeit, zum Ende der Berufslaufbahn die Arbeitszeit zu reduzieren und eben „in Teilzeit“ zu gehen. Der Nachteil: was sich auf den ersten Blick nach mehr Freizeit anhört, birgt das Problem, dass nun auch weniger Geld verdient wird.

Genau dieser Aspekt kann zu einer echten Herausforderung werden. Immerhin wäre doch gerade JETZT die perfekte Möglichkeit, die zusätzliche Zeit zu nutzen, oder? Bedingt durch das niedrigere Gehalt sind die Chancen mit Hinblick auf Hobbys, Ausflüge und Co. jedoch begrenzt.

Altersteilzeit – welche Details sollten beachtet werden?

Vielen Arbeitnehmern fällt es schwer, sich mit dem Gedanken an die bevorstehende Rente auseinanderzusetzen. In Altersteilzeit zu gehen, kann den letztendlichen Ausstieg aus dem Beruf erleichtern. Hier wird einfach weniger gearbeitet… und entsprechend weniger verdient.

Einen weiteren Vorteil – neben dem größeren Pensum an Freizeit – bietet die Altersteilzeit dennoch: die somit auch reduzierten Beiträge zur Rente werden durch eine Gehaltserhöhung wieder aufgestockt.

Trotzdem: das geringere Gehalt kann dafür sorgen, dass Menschen, die in Altersteilzeit gehen, ihre Freizeit aufgrund finanzieller Sorgen nicht in vollem Umfang genießen können. Laut Gesetz müssen mindestens 70 Prozent des ehemaligen Netto-Gehalts ausgezahlt werden. Je nach Grundgehalt kann es sich hierbei jedoch um einen deutlich spürbaren Einschnitt handeln.

Altersteilzeit und der passende Zeitpunkt

Eine weitere Frage, für deren Antwort sich viele Arbeitnehmer interessieren dürften: Ab wann darf ich eigentlich in Altersteilzeit gehen? Als Grundvoraussetzung gilt hier, dass die betreffende Person mindestens 55 Jahre alt sein muss, um die Altersteilzeit für sich in Anspruch nehmen zu können. Die Zeitspanne bis zum regulären Rentenbeginn muss mindestens drei Jahre betragen.

Zudem ist wichtig, dass der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin innerhalb der letzten fünf Jahre bevor die Altersteilzeit starten soll, mindestens 1.080 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Übrigens: kein Arbeitnehmer sollte per se davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber die Möglichkeit zur Altersteilzeit anbietet. Hierbei handelt es sich um ein „Extra“, zu dem kein Unternehmen verpflichtet ist. Wer besonders großen Wert auf diesen Vorteil legt, sollte vor Vertragsunterzeichnung genau recherchieren.

Das Zeitwertkonto als Alternative zur Altersteilzeit

Wer zum Ende seines Berufslebens keine Gehaltseinbußen auf der Basis von Altersteilzeit hinnehmen möchte, kann sich alternativ (sofern der Arbeitgeber diese Option einräumt) auch für das Zeitwertkonto, kurz: ZWK, entscheiden.

Hier sammelt der Arbeitnehmer tatsächlich Zeit auf seinem Konto und schafft so einen Puffer, der später unter anderem für einen früheren Eintritt in die Rente genutzt werden kann.

Der Vorteil: da die Zeiten im Voraus gesammelt und entsprechend abgearbeitet wurden, steht dem Arbeitnehmer in dieser Variante das volle Gehalt zu. Er muss sich daher keine Sorgen über finanzielle Einbußen machen.

Aufgrund der Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das Zeitwertkonto in den unterschiedlichsten Branchen immer beliebter. Selbstverständlich lässt sich der angesammelte Zeitpuffer nicht nur für einen früheren Renteneintritt, sondern unter anderem auch für:

  • ein Sabbat-Jahr
  • einen längeren Urlaub
  • eine mehrmonatige Pause vom Stress des Alltags

nutzen. Wie auch im Zusammenhang mit der oben erwähnten Altersteilzeit gilt auch für das ZWK, dass eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber die Basis für die jeweiligen Schritte darstellt.

Für weitere Informationen rund um die Unterschiede zwischen Zeitwertkonto und Altersteilzeit steh unser Team gern zu Verfügung.

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