Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber

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Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Viele Arbeitnehmer nutzen ein Zeitwertkonto, um sich „irgendwann“ eine längere Auszeit oder einen früheren Rentenbeginn zu gönnen. In der heutigen Zeit sind zahlreiche Lebensläufe jedoch von mehreren Arbeitgebern geprägt.

Keine Frage: wer möglichst viele Eindrücke sammeln, sich weiterbilden und tatsächlich seinen absoluten Traumjob finden möchte, kann hin und wieder gut beraten sein, die Arbeitsstelle zu wechseln und sich – im Idealfall – selbst zu verwirklichen.

Doch was passiert in einem solchen Fall eigentlich mit einem Zeitwertkonto? Selbstverständlich ist das Guthaben, das hierauf gesammelt wurde, nicht verloren. Stattdessen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie verfahren werden kann.

Die neue Stelle und das Zeitwertkonto – welche Möglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich stehen im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber drei verschiedene Möglichkeiten offen, wie mit dem Guthaben auf dem Zeitwertkonto verfahren werden kann.

Diese sind:

  1. Das Guthaben wird auf ein Zeitwertkonto beim Folgearbeitgeber übertragen – sofern dieser auch die entsprechende Option anbietet
  2. Das Guthaben wird auf die DRV („Deutsche Rentenversicherung Bund“) übertragen
  3. Das Guthaben wird ausgezahlt (abzüglich der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern)

Zu 1.

Schließt der neue Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter eine Wertguthabenvereinbarung ab und stimmt er der Übertragung des Wertguthabens zu, kann das Guthaben ganz einfach übertragen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine entsprechende Zustimmung besteht jedoch nicht. Liegen alle Voraussetzungen (inklusive besagter Zustimmung) vor, nimmt der bisherige Arbeitgeber die Übertragung vor. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst bei der späteren Auszahlung fällig.

Zu 2.

Mitarbeiter können auch von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Als Grundvoraussetzung gilt hier, dass das Wertguthaben vor der Übertragung den sechsfachen Betrag der monatlichen Bezugsgröße erreicht haben muss. Im Rahmen der Übertragung werden keine Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Diese werden erst fällig, wenn die Auszahlung startet.

Bei der DRV Bund wird das Wertguthaben Konto dann auf einem Sonderkonto geführt und so von anderen Geldern getrennt. Auf diese Weise kann ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet werden.

Keine Angst vor Zeitwertkonten und Kündigungen!

Die Angst davor, dass das Guthaben auf einem Zeitwertkonto im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels verlorengehen könnte, sorgt leider immer noch dafür, dass sich einige Arbeitnehmer „sicherheitshalber“ gegen das Zeitwertkonto entscheiden. Diese Angst ist jedoch vollkommen unbegründet!

Auch dann, wenn der neue Arbeitgeber nicht die Möglichkeit bieten sollte, ein Zeitwertkonto fortzuführen, gibt es mehrere Optionen, das angesparte Geld zu schützen. Die Mitarbeiter der Foresight GmbH beraten Sie gern rund um dieses spannende Thema und zeigen Ihnen auf, wie Sie im Falle einer Kündigung bzw. eines Arbeitsplatzwechsels am besten mit Ihrem Zeitwertkonto verfahren können.

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