Administrationsvorgaben beim Zeitwertkonto

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Ein besonderer Vorteil des Zeitwertkontos liegt in seiner Flexibilität. Dies bedeutet jedoch nicht, dass mit Hinblick auf das ZWK keine administrativen Vorgaben beachtet werden müssten. Hier sind vor allem Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen gewährleisten, dass alle Regelungen auch beachtet werden.

Wer hier der Meinung ist, Überstunden, Urlaubsgeld und Co. lediglich von Hand auf einem Blatt Papier festhalten zu müssen, wird bei einem Blick in die aktuelle Gesetzgebung schnell eines Besseren belehrt. Doch keine Sorge!

Selbstverständlich stellt es keine besonders große Herausforderung dar, den entsprechenden Vorgaben gerecht zu werden.

Interne Administration oder Outsourcing?

Wie auch mit Hinblick auf viele andere Bereiche gilt, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, die Administration rund um die Zeitwertkonten selbst zu übernehmen oder diese outzusourcen.

Ob hierbei dann das eigene Lohnabrechnungssystem mit den entsprechenden Aufgaben betraut wird oder ob sich die Geschäftsführung dazu entschließt, auszulagern, ist von mehreren Faktoren, unter anderem natürlich auch von den internen Kapazitäten, abhängig. Eine feste „Grundregel“, die besagt, dass sich beispielsweise große Unternehmen immer selbst um alles kümmern, was mit dem ZWK in Verbindung steht, gibt es jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine individuelle Entscheidung, bei der Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden sollten.

Verschiedene Abrechnungsmodelle – welches ist das beste?

Gern beraten wir Sie auch umfassend mit Hinblick auf die Charakteristika der einzelnen Abrechnungsmodelle rund um das ZWK. Grundsätzlich haben Sie hier die Wahl zwischen:

  • dem Summenfeldermodell
  • dem Optionsmodell.

Beide Varianten unterscheiden sich insofern, als dass beim Summenfeldermodell die Einkommen einmal im Jahr gemeldet werden. Beim Optionsmodell kann sich der Verantwortliche zwischen einer jährlichen und einer monatlichen Meldung entscheiden.

Natürlich stehen wir Ihnen mit Hinblick auf eine entsprechende Entscheidung gern beratend zur Verfügung.

Administrationskonten als weitere Grundvoraussetzung

Wertguthaben sind immer an sogenannte Administrationskonten gebunden. Ein solches Konto muss verschiedene Anforderungen erfüllen, die unter anderem gerade mit Hinblick auf sozialversicherungstechnische Richtlinien eine wichtige Rolle spielen.

Zur Anlage des Kontos ist es wichtig, dass unter anderem die verschiedenen Aus- und Einzahlungen und das beitragspflichtige Arbeitsentgelt entsprechend vermerkt werden.

Welches Anlageinstitut erhält den Zuschlag?

Arbeitgeber, die sich dazu entschlossen haben, die administrativen Aufgaben rund um ihre Zeitwertkonten an ein externes Unternehmen abzugeben, wissen, dass es sich hierbei meist um ein langfristiges Auftragsverhältnis handelt.

Um im nächsten Schritt jedoch ein hohes Maß an Flexibilität zu wahren, ist es in der Regel immer sinnvoll, auf einen typischen „Einheitsvertrag“ mit einem Anlageinstitut zu verzichten und stattdessen von ein wenig mehr Flexibilität zu profitieren.

Gern zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihre Möglichkeiten nutzen können, um noch umfangreicher von der Einrichtung von Zeitwertkonten für Ihre Mitarbeiter zu profitieren.

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