Das Prinzip, welches sich hinter Zeitwertkonten verbirgt, klingt auf den ersten Blick vor allem für Arbeitnehmer attraktiv. Immerhin bietet sich ihnen hier die Möglichkeit, sich – ein entsprechendes Guthaben vorausgesetzt – eine längere Auszeit zu nehmen oder vielleicht sogar früher in Rente zu gehen.
Die Zeitwertkonten ersetzen so die bekannte Altersteilzeit und erweitern diese um weitere, noch individuellere Faktoren.
Grundsätzlich lässt sich das Procedere, das die Basis für das Zeitwertkonto bildet, in Anspar- und Entnahmephase aufteilen. Damit einem früheren Ruhestand bzw. einer längeren Auszeit jedoch nichts im Wege steht, müssen – auch mit Hinblick auf gesetzliche Vorschriften – einige Grundregeln beachtet werden.
Die Möglichkeit, auf ein Zeitwertkonto zurückzugreifen, kann die Arbeitgeber-Attraktivität steigern
Auch wenn es sich beim modernen Zeitwertkonto um einen besonderen Trend handelt, ist noch lange nicht davon auszugehen, dass auch wirklich jeder Arbeitgeber diese Option anbietet.
Gleichzeitig gilt es, sich als Arbeitnehmer auf der Suche nach einem neuen Job immer in Erinnerung zu rufen, dass jedes Unternehmen hier individuell entscheiden kann, ob es diese Option der zeitlichen Flexibilität anbietet.
Wem es dementsprechend wichtig ist, gegebenenfalls früher in Rente zu gehen oder eine längere Pause einzulegen, sollte – beispielsweise während des Bewerbungsgesprächs – gezielt nach den jeweiligen Möglichkeiten fragen.
Die Ansparphase – das müssen Sie beachten
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Ansparphase um die Zeit, in der der Arbeitnehmer sein Guthaben sammelt, um es zu einem späteren Zeitpunkt aufbrauchen zu können. Wie lange die Ansparphase schlussendlich andauert, ist nicht standardisiert festgelegt. Wer rechtzeitig startet und sich ein vergleichsweise hohes Guthaben zum Ziel gesetzt hat, kann sogar parallel zum Start in das Berufsleben damit beginnen, Zeit zu sammeln und damit erst kurz vor der verfrühten Rente aufhören.
Ein weiterer Vorteil: während der Ansparphase ist es möglich, alle erdenklichen Gehalts- bzw. Lohnbestandteile einzuzahlen.
Hierzu gehören unter anderem…:
- geleistete Überstunden
- Urlaub, der während der entsprechenden Periode nicht genommen wurde
- freiwillige Arbeitgeberleistungen.
Der Faktor Flexibilität spielt jedoch nicht nur während der Entnahme-, sondern auch schon während der Ansparphase eine wichtige Rolle. So obliegt es unter anderem dem Arbeitnehmer, zu entscheiden, welche Teile des Gehalts während der Ansparphase „verwertet“ werden sollen.
Als „Grundregel“ gilt hierbei, dass beispielsweise das Guthaben, dass sich aus einem nicht genommenen Urlaub ergibt, in einen Wert – basierend auf dem aktuellen Stundensatz – umgerechnet und entsprechend eingezahlt wird.
Aus einer einmal getroffenen Entscheidung, zum Beispiel Überstunden am Ende einer bestimmten Zeitspanne einzuzahlen, ergibt sich jedoch nicht die Verpflichtung, auch in Zukunft immer entsprechend verfahren zu müssen.
Besonders wichtig ist es hierbei natürlich auch, die jeweiligen Schritte mit dem Arbeitgeber abzusprechen, um ein hohes Maß an Transparenz zu wahren.
Die Entnahmephase – viele Möglichkeiten für mehr Freizeit
Das Prinzip, das sich hinter der Entnahmephase verbirgt, lässt sich leicht nachvollziehen. Denn: nun ist es an der Zeit, das angesparte Guthaben in Freizeit umzuwandeln. Dieses befindet sich jedoch nicht in Minuten oder Stunden, sondern tatsächlich in Form von Geld auf den entsprechenden Konten. Verständlich! Immerhin soll mit Hilfe des Guthabens auf dem Zeitwertkonto das Gehalt für den jeweiligen Zeitraum ersetzt werden. So können die entsprechenden Phasen, zum Beispiel ein Sabbatjahr, eine verlängerte Elternzeit oder der Vorruhestand, im wahrsten Sinne des Wortes vorfinanziert werden.
Auch hier ist es – sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite aus – wichtig, auf Transparenz und einen angenehmen Planungsvorlauf zu setzen, um beispielsweise betriebliche Abläufe nicht zu stören.
Ob die zur Verfügung stehende Zeit dann genutzt wird, um…:
- sich eine Auszeit in Form einer Weltreise zu gönnen
- Angehörige zu pflegen
- sich weiterzubilden
bleibt jedem Arbeitnehmer selbst überlassen.
Wer wissen möchte, wie lange die Zeit ist, die er sich auf der Basis seines Zeitwertkontos als Auszeit gönnen kann, kann mit seinem Arbeitgeber in Kontakt treten, die entsprechenden Werte jedoch auch weitestgehend problemlos selbst ausrechnen, indem er seinen Stundensatz durch den angesparten Wert teilt.
Das Zeitwertkonto und seine Vorteile im Detail
Wer die Philosophie, die sich hinter einem Zeitwertkonto verbirgt, versteht und die spezifischen Charakteristika von Anspar- und Entnahmephase nutzt, profitiert – sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer – von besonderen Vorteilen, die sich unter anderem in…:
- einer erhöhten Attraktivität des jeweiligen Unternehmens auf Fachkräfte
- der Möglichkeit zu einer Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
- einer praktischen Alternative zur klassischen Betriebsrente
- mehr Flexibilität auf Auszeiten verschiedenster Art
zeigen. Dennoch sollte bei aller Begeisterung nie vergessen werden, dass sowohl während der Anspar- als auch während der Entnahmephase unterschiedliche Faktoren beachtet werden müssen. Wer hier alle gesetzlichen Vorgaben beachten und auch gleichzeitig alle Vorteile nutzen möchte, sollte sich während der Einrichtung der entsprechenden Möglichkeiten und auch zwischendurch von einem Fachmann beraten lassen.